EU-Roaming
EU-Roaming ist relevant für Nutzer von Smartphones, Handys und Tablets. Roaming-Gebühren fallen an für eingehende und ausgehende Anrufe, SMS, MMS und alle Internetdienste: Nutzung, Herunterladen oder Aktualisieren von Apps, Laden von Webseiten usw. Auch besonders häufig genutzte Anwendungen wie WhatsApp oder Facebook sind betroffen. Technisch und rechtlich gelten einheitliche EU-Roaming-Bedingungen in den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz, Norwegen und in Mikro- und Stadtstaaten wie Monaco oder San Marino.
EU-Roaming-Gebühren
Eine Regulierung der Roaming-Gebühren in der EU scheiterte bisher am Widerstand der großen Telekommunikationsunternehmen. Mit dem aktuellen EU-Beschluss wird nun erstmals eine europaweit harmonisierte Kostenstruktur eingeführt. Die Roaming-Gebühren sollen bis zum 15. Juni 2017 entfallen. Als Zwischenschritt treten am 1. Mai 2016 die ersten Kostensenkungen und Neuregelungen in Kraft. Der Empfang von SMS im EU-Ausland ist bereits jetzt kostenlos.
Abschaffung der Roaming-Gebühren ab Juni 2017
Ab Juni 2017 wird es jedoch zwei Einschränkungen geben:
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Fair-Use-Grenze: Mobilfunkanbieter können Endkunden weiterhin Roaming-Aufschläge berechnen, wenn der Nutzer eine noch festzulegende Grenze (Fair-Use-Grenze) überschreitet. Diese Maßnahme soll einerseits Missbrauch und dauerhaftes Roaming verhindern, beispielsweise den Kauf einer günstigeren SIM-Karte im Ausland und deren Nutzung im Inland oder wenn sich der Kunde dauerhaft im Ausland aufhält, aber einen Vertrag für sein Heimatland nutzt.
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Kostenregulierungszuschlag: Mobilfunkanbieter können Aufschläge erheben, wenn sie nachweisen können, dass ihre Kosten für die Bereitstellung regulierter Roaming-Dienste nicht gedeckt sind und sich dies auf die Inlandspreise auswirkt. Wenn ein solcher Nachweis von einem Mobilfunkanbieter erbracht wird, können die nationalen Regulierungsbehörden auf Antrag des Anbieters Ausnahmen zulassen, um die Kosten durch entsprechende Aufschläge zu decken.
Die EU-Kommission arbeitet derzeit an den Regelungen für die sogenannte Fair-Use-Grenze. Diese sollen bis zum 15. Dezember 2016 festgelegt werden und mit entsprechenden Transparenzanforderungen für die Endnutzer verbunden sein. Ab dem 15. Juni 2017 sollen regulierte EU-Roaming-Dienste - bis zu einer bestimmten Grenze - genauso viel kosten wie im Inland.
Sollten Mobilfunkbetreiber von dieser Möglichkeit im Rahmen ihrer regulierten Tarife keinen Gebrauch machen, können deren Endkunden ihren Inlandstarif auch im Ausland uneingeschränkt nutzen.