Mit Hund & Katze nach Spanien verreisen

Das Mitbringen von Haustieren wie Hund und oder Katze ist bei den meisten unserer Ferienunterkünften kein Problem und es sind willkommene Feriengäste. Haustiere sind aber immer vorher anzumelden. In den meisten Fällen wird in Spanien eine Zusatzgebühr fällig. Für Ihre Planung möchten wir Ihnen einige Tipps mit auf die Reise geben.

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Einreisebestimmungen und Fakten für einen Urlaub mit Hund in Spanien

Bei der Einreise nach Spanien mit einem Hund müssen die folgenden Anforderungen und Richtlinien erfüllt werden, um einen reibungslosen Aufenthalt zu gewährleisten:

  • EU-Heimtierausweis: Es muss ein gültiger EU-Heimtierausweis vorgelegt werden, der eine aktuelle Tollwutimpfung dokumentiert. Die Impfung sollte mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Standard) durchgeführt werden. Für Welpen muss die erste Impfung mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein, wobei einige Quellen auch von 31 Tagen sprechen. Die letzte Tollwutimpfung bei erwachsenen Hunden darf nicht älter als 12 Monate sein oder sollte den Empfehlungen des Impfstoffherstellers folgen.

  • Welpen: Ein Welpe muss mindestens 3 Monate alt sein, um die erste Tollwutimpfung zu erhalten. Jüngere Tiere dürfen unter bestimmten Umständen ungeimpft nach Deutschland einreisen, sofern keine akute Tollwutgefahr besteht. Bitte konsultieren Sie Ihren Tierarzt für genauere Anweisungen.

  • Gesundheitszertifikat: Es ist auch ratsam, ein Gesundheitszertifikat für Ihren Hund vom Tierarzt ausstellen zu lassen, um die Einreise nach Spanien ohne Komplikationen zu gewährleisten.

  • Mikrochip-Identifikation: Ihr Hund muss mit einem Mikrochip zur Identifikation ausgestattet sein. Alternativ kann bis Anfang Juli 2011 auch ein lesbarer Tätowierung akzeptiert werden.

  • Gefährliche Rassen: Für als gefährlich eingestufte Rassen wie Pit Bull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Tosa Inu und Akita Inu gelten strenge Vorschriften. Diese Hunde müssen an der Leine geführt und mit einem Maulkorb ausgestattet werden. Wenn der Besitzer einen dieser oder ähnliche Rassen hat, kann es auch notwendig sein, das Tier bei der zuständigen Gemeinde zu registrieren und ein „Kampfhundeformular“ auszufüllen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der spanischen Botschaft.

Hundestrände in Spanien

Hunde sind an den meisten spanischen Stränden in der Regel nicht erlaubt. Diese Vorschrift wird oft streng überwacht, und Verstöße können mit Geldstrafen geahndet werden. Es gibt jedoch Strandabschnitte, in denen Hunde teilweise oder zu bestimmten Zeiten toleriert werden, meist in weniger frequentierten Bereichen. Diese werden häufig als „Insidertipps“ gehandelt und sind selten offiziell als Hundestrand ausgewiesen.

In der Nebensaison sind die Bedingungen für das Baden mit einem Hund oft entspannter. Alternativ kann ein Ferienhaus mit eigenem Pool eine gute Option sein, sodass die Familie die Wasseraktivitäten genießen und ihre Ausflüge mit dem Hund planen kann.

Mit dem Hund in den öffentlichen Verkehrsmitteln

In den öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde an der Leine geführt und mit einem Maulkorb ausgestattet sein. In Zügen reisen die Tiere in einer Transportbox im Gepäckabteil. Es ist ratsam, sich im Voraus auf eine mögliche Transportbox vorzubereiten.

Planung eines hundefreundlichen Urlaubs in Spanien

Spanien eignet sich gut für einen Urlaub mit Hund, insbesondere mit sorgfältiger Planung. In vielen ländlichen Gebieten können Hunde relativ frei herumlaufen. In Touristenzentren wird die Einstellung zu Hunden zunehmend positiver, wobei es ratsam ist, in der Nebensaison zu reisen. Immer mehr Vermieter von Ferienhäusern und -wohnungen heißen Gäste mit Hunden willkommen. Stellen Sie nur sicher, dass Sie Ihr Haustier im Voraus anmelden, da in Spanien in der Regel eine zusätzliche Gebühr anfällt.

Kontakt

Iberia Touristic Vermittlung
Stefan Dillschneider

Berliner Allee 22
66606 St. Wendel

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