EU-Roaming

EU Roaming ist relevant für die Nutzer von Smartphones, Handys und Tablets. Roaming-Gebühren fallen an, für die ein- und ausgehende Anrufe, SMS und MMS und für sämtliche Internetdienste: Nutzung, Downloaden oder Aktualisierung von Apps, Laden von Internetseiten und so weiter. Natürlich sind auch die besonders vielgenutzten Anwendungen wie WhatsApp oder Facebook betroffen. Technisch und rechtlich gesehen bestehen einheitliche EU Roaming Bedingungen in den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz, Norwegen und in Zwerg- und Stadtstaaten wie Monaco oder San Marino.

EU-Roaming Gebühren

Eine Regulierung der Roaming-Gebühren in der EU scheiterte bislang am Widerstand der großen Telefonkonzerne. Mit dem nun gefassten EU-Beschluss wird erstmals europaweit die Kostenstruktur harmonisiert. Bis zum 15.Juni 2017 sollen die Roaming-Gebühren entfallen. Als Zwischenschritt werden zum 01.05.2016 die ersten Kostensenkungen und Neuregelungen in Kraft treten. Der Empfang von SMS im EU-Ausland ist schon jetzt kostenfrei.

Abschaffung der Roaminggebühren ab Juni 2017

Zwei Einschränkungen soll es ab Juni 2017 jedoch geben:
Die Mobilfunkanbieter können Endkunden weiterhin Roamingaufschläge in Rechnung stellen, sofern der Nutzer eine noch festzulegende Grenze (Fair-Use-Grenze) überschreitet. Mit dieser Maßnahme soll zum einen eine missbräuchliche Nutzung und das Dauer-Roaming, beispielsweise der Kauf einer günstigeren SIM-Karte im Ausland und Nutzung dieser SIM-Karte im Inland oder wenn der Kunde sich dauerhaft im Ausland aufhält, aber einen in seinem und für sein Heimatland abgeschlossenen Vertrag nutzt, unterbunden werden. Zum anderen können von Mobilfunkbetreibern Aufschläge erhoben werden, wenn diese ihre Kosten zur Bereitstellung regulierter Roamingdienste nachweislich nicht decken können und nachweisen, dass sich dies auf die Inlandspreise auswirkt. Sofern ein solcher Nachweis durch einen Mobilfunkanbieter erbracht wurde, können die nationalen Regulierungsbehörden dem entsprechenden Mobilfunkanbieter auf Antrag gestatten, ausnahmsweise zur Kostendeckung entsprechende Aufschläge zu erheben.

Die EU-Kommission arbeitet derzeit an den entsprechenden Regelungen für die sog. Fair-Use-Grenze. Diese sollen bis zum 15.12.2016 festgelegt werden und für die Endnutzer mit entsprechenden Transparenzanforderungen verbunden sein. Damit sollen regulierte EU-Roamingdienste ab dem 15. Juni 2017 - bis zu einer gewissen Grenze - genauso viel kosten wie im Inland.

Sollten Mobilfunkbetreiber von dieser Möglichkeit im Rahmen ihrer regulierten Tarife keinen Gebrauch machen, so können deren Endkunden uneingeschränkt ihren inländischen Tarif auch im Ausland nutzen.

Kontakt

Iberia Touristic Vermittlung
Stefan Dillschneider

Berliner Allee 22
66606 St. Wendel

Tel: +49 68 51 80 86 55

Mail: info@spanien-web.de